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Stellgenehmigung für Container: Was Sie wissen müssen

Wer einen Container im öffentlichen Raum abstellen möchte – sei es für eine Renovierung, einen Umzug oder größere Gartenarbeiten – benötigt in der Regel eine Stellgenehmigung für den Container. Wird diese zuvor nicht eingeholt, kann dies ein Nachspiel in Form von viel Ärger, Streitigkeiten und sogar Bußgeldern haben. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie sich eine Stellgenehmigung für Ihren Container einholen.

Warum braucht es zum Container-Abstellen eine Genehmigung?

Wenn Sie ein Bauprojekt, eine Renovierung oder eine Entrümpelung planen, ist ein Container ein essenzielles Hilfsmittel und während Container schnell bestellt sind, sollten zuvor einige wichtige Faktoren abgeklärt werden.

Zunächst gilt es zu wissen, dass sobald ein Container nicht auf privatem Grund, sondern im öffentlichen Verkehrsraum – also etwa auf der Straße oder einem Gehweg – aufgestellt werden soll, ist eine Container-Stellgenehmigung notwendig. Diese Regelung ist unabhängig davon, ob der Container nur wenige Stunden oder mehrere Tage dort stehen soll.

Viele Städte und Gemeinden betrachten solche Aufstellungen als eine Sondernutzung des öffentlichen Raums, die einer Erlaubnis bedarf. Das betrifft:

  • Absetzcontainer oder Abrollcontainer für Bauschutt, Sperrmüll oder Grünabfall
  • Lagercontainer für Umzüge oder Baustellen
  • Mulden oder andere Transportbehälter mit größerem Raumbedarf

Privatgrundstücke sind von dieser Regelung ausgenommen, solange durch den aufgestellten Container keine öffentlichen Bereiche mitgenutzt oder beeinträchtigt werden. Bevor Sie also Ihren Container bestellen, ist es wichtig, sich über die genauen Modalitäten des potenziellen Stellplatzes zu informieren.

Wann ist eine Stellgenehmigung für Container einzuholen?

Egal, welche Art von Abfall-Container gemietet wird: Die Faustregel lautet, je früher, desto besser. Zuständig für die Stellgenehmigung Ihres Containers sind entweder die ansässigen Ordnungsämter oder das Straßenverkehrsamt. In Großstädten kann es auch eigene Abteilungen für Sondernutzung geben. Wenden Sie sich zudem immer an die Behörde am Ort der Aufstellung – nicht an Ihrem Wohnsitz, falls diese unterschiedlich sind, da Stellgenehmigungen für Container stets standortbezogen sind.

Viele Genehmigungsstellen benötigen mindestens drei bis zehn Werktage Bearbeitungszeit. Diese kann je nach Krankenstand, Urlaubsplanung und Bearbeitungsaufkommen auch länger ausfallen. Planen Sie also genug Vorlauf zum Einholen der Stellgenehmigung für Ihren Container ein. Vor allem, wenn der Container kurzfristig gebraucht wird.

Zudem sollten Sie vorher ebenfalls abklären, ob der reguläre Verkehr oder Parkplätze blockiert werden und ob besondere Einschränkungen wie Schulzonen und Ladezonen im geplanten Bereich zu finden sind. Je mehr Verkehr betroffen ist, desto eher müssen Sie mit zusätzlichen Auflagen oder höheren Gebühren rechnen. Die Stellgenehmigung für Ihren Container frühzeitig einzuholen spart Ihnen auf lange Sicht daher Ärgernisse und Geld.

Die Unterlagen für Ihre Container-Stellgenehmigung

Die Anforderungen für die Beantragung einer Stellgenehmigung für Container unterscheiden sich leicht von Kommune zu Kommune. In der Regel werden jedoch ähnliche Informationen verlangt, wie jene, die Sie uns von KURZ bei der Bestellung unseres Containerdienstes übermitteln. Hierbei handelt es sich um folgende:

  • Ort und genaue Adresse des Aufstellplatzes
  • Dauer der Nutzung (von – bis)
  • Containergröße und -typ
  • Grund der Aufstellung (z. B. Baumaßnahme, Haushaltsauflösung)
  • Skizze oder Lageplan, auf dem ersichtlich ist, wo der Container stehen soll

Viele Städte bieten zur Effizienzsteigerung und Vereinfachung inzwischen Online-Portale für die Beantragung einer Stellgenehmigung für Container an. Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich oder per E-Mail einreichen. Bei KURZ unterstützen wir Sie gern bei der Formulierung des Antrages und leiten Ihnen auch wichtige Informationen schnell und zuverlässig weiter. Dies gilt für all unsere Angebote – vom Mischmüll-Container bis zum Grünabfall-Container.

Stellgenehmigung für Container – die Kosten

Verbunden mit einer Container-Stellgenehmigung sind immer Kosten. Diese variieren je nach Stadt und Dauer der Aufstellung. Grob orientieren können Sie sich an folgenden Beträgen:

  • Einmalige Bearbeitungsgebühr: 15 – 50 €
  • Tagesgebühr je Quadratmeter genutzter Fläche: 0,50 – 2,50 €
  • Zusätzliche Gebühren für Verkehrszeichen oder Halteverbotsschilder: 50 – 150 €

Auch wenn diese Kosten für die Stellgenehmigung Ihres Containers zunächst hoch erscheinen mögen, raten wir davon ab, sie umgehen zu wollen. Ein Container ohne Stellgenehmigung auf öffentlichem Grund kann teuer werden. Verstöße werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern zwischen 100 € und 500 € geahndet. In manchen Städten drohen sogar höhere Strafen bei wiederholter Missachtung.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Lagerung des Mülls. Auch hier können Verfehlungen kostspielig werden. Daher empfehlen wir Ihnen die zusätzliche Nutzung geeigneter Abfallsäcke, sofern sich diese anbieten.

Wird ein Verstoß gegen diese Punkte entdeckt, kann die Kommune auch eine sofortige Entfernung des Containers anordnen – auf Ihre Kosten.

Welche Rolle spielen Halteverbotszonen?

Falls Ihr Container einen Parkplatz blockiert oder auf einer viel befahrenen Straße stehen soll, ist zusätzlich zur Stellgenehmigung für den Container ein temporäres Halteverbot nötig. Dieses muss mindestens 72 Stunden vor Aufstellung mit Schildern ausgewiesen werden. Die Schilder müssen gut sichtbar sein und konkrete Informationen zur Einschränkung des Fahrens oder Parkens ausweisen.

Die Kosten für die Schilder und deren Aufstellung liegen meist zwischen 50 € und 150 €, abhängig vom Anbieter und Bundesland. Einige Städte verlangen zusätzlich ein Foto vom aufgestellten Halteverbot als Nachweis.

Braucht es für jeden Container eine Stellgenehmigung?

Egal, ob es sich um Papiercontainer oder Altholz-Container handelt: wichtig ist nicht die Art des Abfalls, sondern der Stellplatz. Nicht jeder Container erfordert automatisch eine Stellgenehmigung. Auf privaten Grundstücken (z. B. Hofeinfahrten, Gärten oder Baustellen mit eigenem Grundstückszugang) dürfen Container in der Regel ohne offizielle Erlaubnis stehen – vorausgesetzt, es wird kein öffentlicher Raum tangiert.

Auch kurzzeitige Aufstellungen (z. B. unter 24 Stunden) sind in manchen Städten genehmigungsfrei, sofern sie den Verkehr nicht behindern. Dennoch sollten Sie sich im Zweifelsfall erkundigen, da die Toleranzgrenzen lokal unterschiedlich sind. Ein kurzer Anruf beim Ordnungsamt kann in Bezug auf die Stellgenehmigungen für Container Klarheit schaffen.

Gute Planung für wenig Ärger mit Ihren Container-Stellgenehmigungen

Ob für einen Dachausbau, eine Entrümpelung oder auf der Großbaustelle – ein Container kann eine enorme Hilfe sein. Doch wer ihn im öffentlichen Raum nutzt, sollte sich frühzeitig mit der rechtlichen Lage vertraut machen. Eine vorausschauende Planung hinsichtlich der Stellgenehmigung für Ihren Container bringt Sicherheit und legt den Grundstein für ein entspanntes Arbeiten.