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Scherben bringen Glück. Der Brauch des Polterabends vor einer Hochzeit gehört zu den lieb gewonnenen Traditionen. Gleichzeitig ist es eine oft genutzte Möglichkeit, überflüssiges Porzellan und Geschirr loszuwerden.
Sie heiraten und wir räumen auf. Die Vorbereitung einer Hochzeit ist mit viel Stress verbunden. Den Polterabend-Container können Sie schnell und einfach in unserem Onlineshop bestellen. Unser Beitrag für einen reibungslosen Start in die Ehe.
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:
Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel
Gemischte Abfälle – in der Fachsprache „gemischte Siedlungsabfälle“ – sind eine nicht nach verschiedenen Stoffen getrennt erfasste Mischung aller Arten von verwertbaren bzw. brennbaren Abfällen. Wichtig: Nicht dazu gehören insbesondere gefährliche Abfälle sowie nicht brennbare Stoffe wie Steine oder Erde (siehe auch: „Das gehört nicht hinein“). Bei Privatkunden fallen gemischte Abfälle typischerweise bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung an. Bitte beachten Sie: Gewerbebetriebe dürfen ihre Abfälle gemäß der Gewerbeabfallverordnung nur noch in Ausnahmefällen gemischt erfassen und entsorgen, nämlich dann, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn auf dem Betriebsgelände nicht genügend Platz ist oder die Wertstoffe zu stark verschmutz sind, um sie dem Recycling zuzuführen. Der Regelfall ist, dass Gewerbebetriebe jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle. Holz, Textilien, Bioabfälle).
Als "Sperrmüll" werden Abfälle bezeichnet, die aus Haushalt und Büro stammen und aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die sonst genutzten Abfallbehälter (Restmülltonne) passen. Typischer Sperrmüll sind ausgediente Möbelstücke und sonstige große Einrichtungsgegenstände. Nicht zum Sperrmüll gehören insbesondere Bau- und Renovierungsabfälle sowie Elektrogeräte und gefährliche Stoffe (siehe "das gehört nicht hinein").
Bei Privatkunden fällt Sperrmüll typischerweise bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung, beim Umzug sowie bei Neuanschaffung und Ersatz von Möbeln und Einrichtungsgegenständen an.
Bitte beachten Sie: Sperrmüll zählt zu den gemischten Abfällen. Gewerbebetriebe dürfen ihre Abfälle gemäß der Gewerbeabfallverordnung nur noch in Ausnahmefällen gemischt erfassen und entsorgen, nämlich dann, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel wenn auf dem Betriebsgelände nicht genügend Platz ist oder die Wertstoffe zu stark verschmutzt sind, um sie dem Recycling zuzuführen. Der Regelfall ist, dass Gewerbebetriebe jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle).
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, umgangssprachlich auch „Baumischabfall“ genannt, sind eine nicht nach den verschiedenen Stoffen getrennte Mischung von Abfällen, die auf einer Baustelle typischerweise anfallen. Dabei können auch kleine Anteile von mineralischen Baustoffen wie Ziegel, Beton, Gips enthalten sein. Wichtig: Auf keinen Fall dazu gehören gefährliche Abfälle (siehe auch: „Das gehört nicht hinein“). Unsere Empfehlung: Mineralische Abfälle können deutlich günstiger entsorgt werden, wenn Sie sie separat sammeln. Beachten Sie außerdem: Gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, gemischte Abfälle zu vermeiden. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen nur entsorgt werden, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn auf der Baustelle nicht genügend Platz ist. Auch wenn insgesamt maximal 10 m³ (Kubikmeter) an Abfällen zu entsorgen sind, entfällt die Pflicht zur getrennten Entsorgung. Der Regelfall ist, dass gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterialien, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik).
Bauschutt ist ein aus rein mineralischen Materialien bestehendes Abfallgemisch, was bei Baumaßnahmen wie Neubau, Ausbau, Sanierung, Abbruch oder Abriss entsteht.
Die Abfallsorte Erdaushub umfasst sämtliche nicht verunreinigte bzw. belastete Böden, die zwar einen geringen Anteil von Steinen haben dürfen, jedoch frei von Wurzeln oder Grasnarbe sind.
Mit Grüngut werden organische, d.h. kompostierbare, Abfälle aus der Garten- und Landschaftspflege bezeichnet. Die Abfälle können einen geringen Anteil an häckselbarem Naturholz enthalten, wie zum Beispiel die Äste von Sträuchern oder dünne Baumstämme. Nicht zum Grüngut gehören insbesondere Küchenabfälle, Tierkörper sowie mineralische Abfälle wie Steine und Erden.
Altholz ist verbautes, zumeist behandeltes Holz, das bei Baumaßnahmen wie Abriss oder Renovierung von Gebäuden anfällt. Dazu gehören Massivhölzer ebenso wie Holzwerkstoffe, Span- und Tischlerplatten sowie Verbundhölzer. Altholz unterscheidet man in unbelastetes und schadstoffhaltiges Holz.
Altholz wird klassifiziert in die Fraktionen: A I: nicht behandeltes Altholz wie Holzpaletten, Verpackungen und Transportholzkisten aus naturbelassenem Vollholz A II: behandeltes Altholz, z.B. Paletten aus Holzwerkstoffen oder Betonschalungshölzer A III: belastetes Holz wie Sperrmüll Holz oder Paletten aus Verbundstoffen A IV: besonders belastetes Holz wie Sparren aus Dächern oder auch Fenster
Typische Falschbefüllen, die wir leider ablehnen müssen:
* Wir sind bestrebt, Ihre Wunschtermine für die Anlieferung und die Abholung von Containern einzuhalten. Kann dies im Einzelfall einmal nicht gewährleistet werden, schlagen wir Ihnen einen Alternativtermin vor. Sie erhalten in jedem Fall eine Terminbestätigung.