🌱 Warum sich 2025 etwas ändern musste
Bioabfall ist ein zentraler Bestandteil unserer Kreislaufwirtschaft. Aus Küchen- und Gartenabfällen entstehen in modernen Anlagen wertvoller Kompost und Biogas. Doch in der Praxis landet leider noch immer viel falsch entsorgter Abfall in der Biotonne – vor allem Plastik, auch vermeintlich „biologisch abbaubare“ Plastiktüten.
Das führt zu Störungen in den Verwertungsanlagen und zur Verunreinigung von Kompost – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Landwirtschaft und Klima.
Um gegenzusteuern, hat der Gesetzgeber gehandelt.
📜 Die neuen Bioabfall-Regeln ab 2025
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit eine überarbeitete Fassung der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Ziel ist es, den Kunststoffanteil in Bioabfällen drastisch zu senken.
Die wichtigsten Änderungen:
❌ 1. Striktes Verbot von Plastiktüten – auch „biologisch abbaubaren“
- Keine kompostierbaren Tüten mehr in der Biotonne – sie zersetzen sich nicht schnell genug.
- Papierbeutel oder Zeitungspapier sind weiterhin erlaubt.
(Bitte mit Kommunalem Entsorger abklären)
📉 2. Grenzwert für Störstoffe: maximal 0,5 %
- Abfälle mit mehr als 0,5 % Fremdstoffen (z. B. Plastik, Metall, Glas) gelten als nicht verwertbar.
- Anlagenbetreiber dürfen solche Chargen zurückweisen oder kostenpflichtig nachsortieren.
🔍 3. Stärkere Kontrollen durch Kommunen
- Kommunale Entsorger und Abfallwirtschaftsbetriebe sind verpflichtet, regelmäßige Stichprobenkontrollen durchzuführen.
- Falsch befüllte Tonnen können nicht geleert, mit einem Hinweisaufkleber versehen oder sogar zurückgewiesen werden.
🚫 Was bedeutet das für Haushalte und Gewerbe?
✔️ Richtig in die Biotonne darf:
- Obst- und Gemüseschalen
- Kaffeefilter und Teebeutel (ohne Plastikanteile!)
- Laub, Rasenschnitt, kleine Zweige
- Eier- und Nussschalen
- Küchenkrepp, Papierhandtücher (wenn nicht mit Chemikalien verschmutzt)
❌ Nicht hinein dürfen:
- Plastiktüten – auch keine kompostierbaren
- Verpackungsmaterialien mit Bio-Anmutung (z. B. Bioplastik-Folien)
- Speiseöle, Frittierfett
- Fleisch, Fisch, Knochen (in manchen Kommunen untersagt)
- Windeln, Katzenstreu, Staubsaugerbeutel
- Essensreste mit Verpackung
💸 Was droht bei Verstößen?
▶️ Privatpersonen:
- Falsch befüllte Biotonnen werden nicht geleert
- Wiederholte Verstöße können zu Verwarngeldern oder sogar Bußgeldern bis zu 2.500 € führen (kommunal geregelt)
▶️ Gewerbebetriebe:
- Verstoß gegen die BioAbfV kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden
- Besonders betroffen: Gastronomie, Gärtnereien, Lebensmitteleinzelhandel
🧠 So gelingt die Umstellung im Alltag
✅ Tipps für den Haushalt:
- Verwenden Sie Papiertüten oder Zeitungspapier in der Bio-Küchenbox
- Kontrollieren Sie Bioabfall vor dem Entsorgen auf Fremdstoffe
- Bringen Sie Kindern und Mitbewohnern bei, was wohin gehört
- Keine "Kompostbeutel" mit grünem Anschein kaufen – sie sind oft nicht erlaubt!
✅ Tipps für Gewerbe:
- Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig
- Stellen Sie klar gekennzeichnete Bioabfallbehälter zur Verfügung
- Arbeiten Sie mit Ihrem Entsorger zusammen, um Fehlwürfe zu vermeiden
🌍 Fazit
Die neuen Regeln mögen auf den ersten Blick streng erscheinen – doch sie sind ein wichtiger Schritt für saubere Kreisläufe, weniger Mikroplastik in der Umwelt und eine bessere Verwertung unserer Bioabfälle.
Mit etwas Aufmerksamkeit im Alltag können wir alle dazu beitragen. 💚