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Bioabfall 2025: Neue Regeln, Strafen und was Kunden beachten sollten

🌱 Warum sich 2025 etwas ändern musste

Bioabfall ist ein zentraler Bestandteil unserer Kreislaufwirtschaft. Aus Küchen- und Gartenabfällen entstehen in modernen Anlagen wertvoller Kompost und Biogas. Doch in der Praxis landet leider noch immer viel falsch entsorgter Abfall in der Biotonne – vor allem Plastik, auch vermeintlich „biologisch abbaubare“ Plastiktüten.

Das führt zu Störungen in den Verwertungsanlagen und zur Verunreinigung von Kompost – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Landwirtschaft und Klima.

Um gegenzusteuern, hat der Gesetzgeber gehandelt.

 

📜 Die neuen Bioabfall-Regeln ab 2025

Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit eine überarbeitete Fassung der Bioabfallverordnung (BioAbfV). Ziel ist es, den Kunststoffanteil in Bioabfällen drastisch zu senken.

Die wichtigsten Änderungen:

1. Striktes Verbot von Plastiktüten – auch „biologisch abbaubaren“

  • Keine kompostierbaren Tüten mehr in der Biotonne – sie zersetzen sich nicht schnell genug.
  • Papierbeutel oder Zeitungspapier sind weiterhin erlaubt.

(Bitte mit Kommunalem Entsorger abklären)

📉 2. Grenzwert für Störstoffe: maximal 0,5 %

  • Abfälle mit mehr als 0,5 % Fremdstoffen (z.B. Plastik, Metall, Glas) gelten als nicht verwertbar.
  • Anlagenbetreiber dürfen solche Chargen zurückweisen oder kostenpflichtig nachsortieren.

🔍 3. Stärkere Kontrollen durch Kommunen

  • Kommunale Entsorger und Abfallwirtschaftsbetriebe sind verpflichtet, regelmäßige Stichprobenkontrollen durchzuführen.
  • Falsch befüllte Tonnen können nicht geleert, mit einem Hinweisaufkleber versehen oder sogar zurückgewiesen werden.

 

🚫 Was bedeutet das für Haushalte und Gewerbe?

✔️ Richtig in die Biotonne darf:

  • Obst- und Gemüseschalen
  • Kaffeefilter und Teebeutel (ohne Plastikanteile!)
  • Laub, Rasenschnitt, kleine Zweige
  • Eier- und Nussschalen
  • Küchenkrepp, Papierhandtücher (wenn nicht mit Chemikalien verschmutzt)

Nicht hinein dürfen:

  • Plastiktüten – auch keine kompostierbaren
  • Verpackungsmaterialien mit Bio-Anmutung (z.B. Bioplastik-Folien)
  • Speiseöle, Frittierfett
  • Fleisch, Fisch, Knochen (in manchen Kommunen untersagt)
  • Windeln, Katzenstreu, Staubsaugerbeutel
  • Essensreste mit Verpackung

 

💸 Was droht bei Verstößen?

▶️ Privatpersonen:

  • Falsch befüllte Biotonnen werden nicht geleert
  • Wiederholte Verstöße können zu Verwarngeldern oder sogar Bußgeldern bis zu 2.500 € führen (kommunal geregelt)

▶️ Gewerbebetriebe:

  • Verstoß gegen die BioAbfV kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden
  • Besonders betroffen: Gastronomie, Gärtnereien, Lebensmitteleinzelhandel

 

🧠 So gelingt die Umstellung im Alltag

Tipps für den Haushalt:

  • Verwenden Sie Papiertüten oder Zeitungspapier in der Bio-Küchenbox
  • Kontrollieren Sie Bioabfall vor dem Entsorgen auf Fremdstoffe
  • Bringen Sie Kindern und Mitbewohnern bei, was wohin gehört
  • Keine "Kompostbeutel" mit grünem Anschein kaufen – sie sind oft nicht erlaubt!

Tipps für Gewerbe:

  • Schulen Sie Ihr Personal regelmäßig
  • Stellen Sie klar gekennzeichnete Bioabfallbehälter zur Verfügung
  • Arbeiten Sie mit Ihrem Entsorger zusammen, um Fehlwürfe zu vermeiden

 

🌍 Fazit

Die neuen Regeln mögen auf den ersten Blick streng erscheinen – doch sie sind ein wichtiger Schritt für saubere Kreisläufe, weniger Mikroplastik in der Umwelt und eine bessere Verwertung unserer Bioabfälle.
Mit etwas Aufmerksamkeit im Alltag können wir alle dazu beitragen. 💚