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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (leicht)

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (leicht)

Art.Nr.: 10S1035-L
AVV Nr.: 170904

Gemischte (leichte) Bau- und Abbruchabfälle, umgangssprachlich auch „Baumischabfall“ genannt, sind eine nicht nach den verschiedenen Stoffen getrennte Mischung von Abfällen, die auf einer Baustelle typischerweise anfallen. Wichtig: Die leichte Variante darf keine Erden oder Bauschutt enthalten. Auf keinen Fall dazu gehören ebenfalls gefährliche Abfälle (siehe auch: „Das gehört nicht hinein“).

Beachten Sie außerdem: Gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, gemischte Abfälle zu vermeiden. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen nur entsorgt werden, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn auf der Baustelle nicht genügend Platz ist. Auch wenn insgesamt maximal 10 m³ (Kubikmeter) an Abfällen zu entsorgen sind, entfällt die Pflicht zur getrennten Entsorgung. Der Regelfall ist, dass gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterialien, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik).

gut Was gehört in den Container?
  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Sämtliche Metalle, wie Bleche, Träger, Moniereisen oder Heizkörper
  • Verpackungen von Baustoffen, Kunststoffe und leere Kartuschen
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Mineralischer Bauschutt
  • Erde, Sand
  • Gips und Gipskartonplatten
  • Asbesthaltige Materialien, Spritzasbest
  • Asbestzementhaltige Teile wie Platten und Rohre ("Eternit")
  • Estriche aus Bitumen oder Gussasphalt
  • Teer und teerhaltige Materialien wie Dachpappe, Teerpappe
  • Innenausmauerungen von Schornsteinen
  • Nachtspeicherofensteine, Schamottsteine
  • Kontaminiertes Holz der Kategorie AIV (z.B. wetterfest imprägniertes Holz, Fenster, Bahnschwellen)
  • Mineralwolle (Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfaser)
  • Gebäudedämmstoffe aus EPS (Styropor)
  • Autoteile und Reifen
  • Elektogeräte, Elektronikschrott
  • Ölöfen und Heizöltanks
  • Nachtspeicheröfen

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (schwer)

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (schwer)

Art.Nr.: 10S1035-S
AVV Nr.: 170904

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, umgangssprachlich auch „Baumischabfall“ genannt, sind eine nicht nach den verschiedenen Stoffen getrennte Mischung von Abfällen, die auf einer Baustelle typischerweise anfallen. Dabei können auch kleine Anteile von mineralischen Baustoffen wie Ziegel, Beton, Gips enthalten sein. Wichtig: Auf keinen Fall dazu gehören gefährliche Abfälle (siehe auch: „Das gehört nicht hinein“).

Unsere Empfehlung: Mineralische Abfälle können deutlich günstiger entsorgt werden, wenn Sie sie separat sammeln.

Beachten Sie außerdem: Gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, gemischte Abfälle zu vermeiden. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen nur entsorgt werden, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn auf der Baustelle nicht genügend Platz ist. Auch wenn insgesamt maximal 10 m³ (Kubikmeter) an Abfällen zu entsorgen sind, entfällt die Pflicht zur getrennten Entsorgung. Der Regelfall ist, dass gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterialien, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik).

gut Was gehört in den Container?
  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips und Gipskartonplatten
  • Sämtliche Metalle, wie Bleche, Träger, Moniereisen oder Heizkörper
  • Verpackungen von Baustoffen, Kunststoffe und leere Kartuschen
  • Mineralischer Bauschutt (bis max. 15%* der Containergröße) 

*Achtung: Bitte befüllen Sie den Container mit max. 15% Bauschuttanteil. Bei größeren Mengen bestellen Sie einen Container für mineralischen Bauschutt. 

schlecht Das gehört nicht hinein:


Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Asbesthaltige Materialien, Spritzasbest
  • Asbestzementhaltige Teile wie Platten und Rohre ("Eternit")
  • Estriche aus Bitumen oder Gussasphalt
  • Teer und teerhaltige Materialien wie Dachpappe, Teerpappe
  • Innenausmauerungen von Schornsteinen
  • Nachtspeicherofensteine, Schamottsteine
  • Kontaminiertes Holz der Kategorie AIV (z.B. wetterfest imprägniertes Holz, Fenster, Bahnschwellen)
  • Mineralwolle (Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfaser)
  • Gebäudedämmstoffe aus EPS (Styropor)
  • Autoteile und Reifen
  • Elektogeräte, Elektronikschrott
  • Ölöfen und Heizöltanks
  • Nachtspeicheröfen

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte Betriebsmittel

Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Art.Nr.: 10S1035
AVV Nr.: 170904

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle, umgangssprachlich auch „Baumischabfall“ genannt, sind eine nicht nach den verschiedenen Stoffen getrennte Mischung von Abfällen, die auf einer Baustelle typischerweise anfallen. Dabei können auch kleine Anteile von mineralischen Baustoffen wie Ziegel, Beton, Gips enthalten sein. Wichtig: Auf keinen Fall dazu gehören gefährliche Abfälle (siehe auch: „Das gehört nicht hinein“).

Unsere Empfehlung: Mineralische Abfälle können deutlich günstiger entsorgt werden, wenn Sie sie separat sammeln.

Beachten Sie außerdem: Gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker sind gemäß der Gewerbeabfallverordnung dazu verpflichtet, gemischte Abfälle zu vermeiden. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle dürfen nur entsorgt werden, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn auf der Baustelle nicht genügend Platz ist. Auch wenn insgesamt maximal 10 m³ (Kubikmeter) an Abfällen zu entsorgen sind, entfällt die Pflicht zur getrennten Entsorgung. Der Regelfall ist, dass gewerbliche Bauherren bzw. Bauunternehmer und Handwerker jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterialien, Bitumen, Gips, Beton, Ziegel sowie Fliesen/Keramik).

gut Was gehört in den Container?
  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Gips und Gipskartonplatten
  • Sämtliche Metalle, wie Bleche, Träger, Moniereisen oder Heizkörper
  • Verpackungen von Baustoffen, Kunststoffe und leere Kartuschen
  • Mineralischer Bauschutt
schlecht Das gehört nicht hinein:


Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Asbesthaltige Materialien, Spritzasbest
  • Asbestzementhaltige Teile wie Platten und Rohre ("Eternit")
  • Estriche aus Bitumen oder Gussasphalt
  • Teer und teerhaltige Materialien wie Dachpappe, Teerpappe
  • Innenausmauerungen von Schornsteinen
  • Nachtspeicherofensteine, Schamottsteine
  • Kontaminiertes Holz der Kategorie AIV (z.B. wetterfest imprägniertes Holz, Fenster, Bahnschwellen)
  • Mineralwolle (Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfaser)
  • Gebäudedämmstoffe aus EPS (Styropor)
  • Autoteile und Reifen
  • Elektogeräte, Elektronikschrott
  • Ölöfen und Heizöltanks
  • Nachtspeicheröfen

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Bauschutt mineralisch

Bauschutt mineralisch

Art.Nr.: 51B1021
AVV Nr.: 170107

Bauschutt ist ein aus rein mineralischen Materialien bestehendes Abfallgemisch, was bei Baumaßnahmen wie Neubau, Ausbau, Sanierung, Abbruch oder Abriss entsteht.

gut Was gehört in den Container?
  • Natursteine
  • Mauerwerk
  • Ziegelsteine
  • Zerkleinerter Straßenaufbruch
  • Reiner Betonabbruch
  • Fliesen und Kacheln
  • Dachziegeln
  • Mörtel- und Putzreste
  • Sanitärkeramik wie Waschbecken und Toiletten bzw. WC-Schüsseln
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus mineralischen Stoffen wie Naturstein, Keramik oder Beton bestehen
  • Asbesthaltige Materialien, Spritzasbest
  • Asbestzementhaltige Teile wie Platten und Rohre ("Eternit")
  • Estriche aus Bitumen oder Gussasphalt
  • Teer und teerhaltige Materialien wie Dachpappe, Teerpappe
  • Innenausmauerungen von Schornsteinen
  • Nachtspeicherofensteine, Schamottsteine
  • Mineralwolle (Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfaser)
  • Gebäudedämmstoffe aus EPS ("Styropor")
  • Baustoffe aus Gipsbasis z.B. Putz, "Rigips", "Ytong-Steine"
  • Flachglas, Glasbausteine, feuerfestes Glas
  • Verunreinigungen aus Kunststoff, Holz, Grüngut

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Gipshaltige Leichtbaustoffe

Gipshaltige Leichtbaustoffe

Art.Nr.: 53B1010
AVV Nr.: 170802

Gipshaltige Leichtbaustoffe wie Bimssteine, Porenbetonsteine (Gasbetonsteine, Ytong-Steine) und Gipsputz müssen fachmännisch entsorgt werden, um eine Belastung für Gesundheit und Umwelt auszuschließen. Zwar gehört Gips zu den mineralischen Baustoffen und ist damit nicht gesundheitsschädigend, doch aufgrund ihres hohen Sulfatgehalts müssen Gipsabfälle getrennt von Baumischabfällen und Bauschutt entsorgt werden.

gut Was gehört in den Container?
  • Gips
  • Gipskartonplatten
  • Rigips
  • Gipsputz
  • Estrich
  • Ytong
schlecht Das gehört nicht hinein:


Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Gips bestehen 
  • Tapetenreste
  • Kabel und Rohre, sonstige Reste von Installationen
  • Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
  • Metalle wie Bleche, Träger, Moniereisen
  • Verpackungen von Baustoffen, Kunststoffe und leere Kartuschen

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Gemischte Abfälle

Gemischte Abfälle

Art.Nr.: 10S1030
AVV Nr.: 200301

Gemischte Abfälle – in der Fachsprache „gemischte Siedlungsabfälle“ – sind eine nicht nach verschiedenen Stoffen getrennt erfasste Mischung aller Arten von verwertbaren bzw. brennbaren Abfällen. Wichtig: Nicht dazu gehören insbesondere gefährliche Abfälle sowie nicht brennbare Stoffe wie Steine oder Erde (siehe auch: „Das gehört nicht hinein“).

Bei Privatkunden fallen gemischte Abfälle typischerweise bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung an.

Bitte beachten Sie: Gewerbebetriebe dürfen ihre Abfälle gemäß der Gewerbeabfallverordnung nur noch in Ausnahmefällen gemischt erfassen und entsorgen, nämlich dann, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel, wenn auf dem Betriebsgelände nicht genügend Platz ist oder die Wertstoffe zu stark verschmutz sind, um sie dem Recycling zuzuführen. Der Regelfall ist, dass Gewerbebetriebe jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle. Holz, Textilien, Bioabfälle).

gut Was gehört in den Container?
  • Holz
  • Folien (verschmutzt)
  • Textilien
  • Stoffreste
  • Kunststoffe
  • Verbundmaterialien
  • Papier und Papiersäcke (verschmutzt)
  • Spielzeug ohne Elektronik
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Autoteile und Reifen
  • Speisereste
  • Elektorgeräte, Elektronikschrott
  • Abfälle aus dem Gesundheitswesen (klinik- und laborspezifische Abfälle)
  • Abfälle, die tierische Nebenprodukte enthalten
  • Inkontinenzartikel
  • Große Mengen an Straßenkehricht

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Erdaushub

Erdaushub

Art.Nr.: 56B1030
AVV Nr.: 170504

Die Abfallsorte Erdaushub umfasst sämtliche nicht verunreinigte bzw. belastete Böden, die zwar einen geringen Anteil von Steinen haben dürfen, jedoch frei von Wurzeln oder Grasnarbe sind.

gut Was gehört in den Container?
  • Nicht verunreinigte Mutterböden mit einem geringen Anteil von Steinen
  • Nicht verunreinigte Sandböden mit einem geringen Anteil von Steinen
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus natürlichem Erdaushub bestehen
  • Böden mit einem großen Anteil an Steinen
  • Baumwurzeln
  • Grasnarbe
  • Böden, die durch Fremdstoffe verunreinigt sind
  • Belastete Böden (zum Beispiel aus Altlastensanierung)

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Grüngut

Grüngut

Art.Nr.: 57B1010
AVV Nr.: 200201

Mit Grüngut werden organische, d.h. kompostierbare, Abfälle aus der Garten- und Landschaftspflege bezeichnet. Die Abfälle können einen geringen Anteil an häckselbarem Naturholz enthalten, wie zum Beispiel die Äste von Sträuchern oder dünne Baumstämme. Nicht zum Grüngut gehören insbesondere Küchenabfälle, Tierkörper sowie mineralische Abfälle wie Steine und Erden.

gut Was gehört in den Container?
  • Laub aus Garten, Park und Grünanlage
  • Krautige Pflanzen
  • Rasenschnitt durchmischt mit anderem Grüngut
  • Sträucher
  • Kleine Bäume und Baumstämme bis etwa 15 cm Durchmesser und 1 m Länge
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus organischen, krautigen oder strauchigen Pflanzenteilen bestehen
  • Reiner Rasenschnitt in großen Mengen
  • Baumstümpfe
  • Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm Durchmesser oder über 1 m Länge
  • Laub aus Straßenkehricht
  • Küchen- und Speiseabfälle
  • Erdaushub und Steine
  • Tierkörper

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Sperrmüll

Sperrmüll

Art.Nr.: 10S1070
AVV Nr.: 200307

Als "Sperrmüll" werden Abfälle bezeichnet, die aus Haushalt und Büro stammen und aufgrund ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die sonst genutzten Abfallbehälter (Restmülltonne) passen. Typischer Sperrmüll sind ausgediente Möbelstücke und sonstige große Einrichtungsgegenstände. Nicht zum Sperrmüll gehören insbesondere Bau- und Renovierungsabfälle sowie Elektrogeräte und gefährliche Stoffe (siehe "das gehört nicht hinein").

Bei Privatkunden fällt Sperrmüll typischerweise bei einer Entrümpelung oder Haushaltsauflösung, beim Umzug sowie bei Neuanschaffung und Ersatz von Möbeln und Einrichtungsgegenständen an.

Bitte beachten Sie: Sperrmüll zählt zu den gemischten Abfällen. Gewerbebetriebe dürfen ihre Abfälle gemäß der Gewerbeabfallverordnung nur noch in Ausnahmefällen gemischt erfassen und entsorgen, nämlich dann, wenn eine getrennte Sammlung nachweislich nicht zumutbar oder nicht möglich ist, zum Beispiel wenn auf dem Betriebsgelände nicht genügend Platz ist oder die Wertstoffe zu stark verschmutzt sind, um sie dem Recycling zuzuführen. Der Regelfall ist, dass Gewerbebetriebe jeden Stoff separat sammeln und entsorgen müssen (mindestens Papier/Pappe/Kartonagen, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien, Bioabfälle).

gut Was gehört in den Container?
  • Tische und Stühle
  • Schränke, Einbauschrankwände
  • Küchenmöbel ohne Geräte
  • Sessel, Sofas
  • Bettgestelle
  • Matratzen
  • Vorhangschienen
  • Kunststoffgefäße, Wäschekörbe
  • Textilien, Vorhänge, Teppiche (kein Teppichboden)
  • Gartenmöbel aus Kunststoff oder Metall
  • Holzgegenstände aus dem Innenbereich
  • Metalle
  • Spielzeuge und Sportgeräte
  • Sonstige große Gegenstände aus Haushalt und Büro
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Autoteile und Reifen
  • Elektrogeräte, Elektronikschrott
  • Ölöfen und Heizöltanks
  • Nachtspeicheröfen
  • Holzdecken
  • Wetterfest imprägnierte Gartenmöbel aus Holz

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Altholz der Katego­rien A I - A III

Altholz der Katego­rien A I - A III

Art.Nr.: 30H3020
AVV Nr.: 150103

Altholz ist verbautes, zumeist behandeltes Holz, das bei Baumaßnahmen wie Abriss oder Renovierung von Gebäuden anfällt. Dazu gehören Massivhölzer ebenso wie Holzwerkstoffe, Span- und Tischlerplatten sowie Verbundhölzer. Altholz unterscheidet man in unbelastetes und schadstoffhaltiges Holz. 

Altholz wird klassifiziert in die Fraktionen:
A I: nicht behandeltes Altholz wie Holzpaletten, Verpackungen und Transportholzkisten aus naturbelassenem Vollholz
A II: behandeltes Altholz, z.B. Paletten aus Holzwerkstoffen oder Betonschalungshölzer
A III: belastetes Holz wie Sperrmüll Holz oder Paletten aus Verbundstoffen
A IV: besonders belastetes Holz wie Sparren aus Dächern oder auch Fenster

gut Was gehört in den Container?
  • Euro- und Einwegpaletten
  • Obststeigen und Kisten
  • Verschläge
  • Massivholzmöbel
  • Baustellensortimente aus Massivholz
  • Beschichtete Möbel
  • Furnierte sowie Bau-Spanplatten
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen
  • Holzabfälle, die kontaminiert sind und deshalb unter die Kategorie A IV fallen, wie beispielsweise:
    • Bretter, Dielen und Balken aus Abbruch
    • Bahnschwellen
    • Leitungsmasten
    • Rebpfähle
    • Fenster und Außentüren
    • Sonstige lasierte oder lackierte Hölzer aus dem Außenbereich
    • Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.ä. behandelt wurden (Gartenmöbel, Zäune)

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.

    Bitte beachten Sie: Sind die oben genannten Holzabfälle im Container enthalten, wird der Entsorgungsauftrag als Ganzes in die Kategorie A IV eingestuft und berechnet.
Altholz der Kategorie A IV

Altholz der Kategorie A IV

Art.Nr.: 30H4010
AVV Nr.: 170204*

Altholz ist verbautes, zumeist behandeltes Holz, das bei Baumaßnahmen wie Abriss oder Renovierung von Gebäuden anfällt. Dazu gehören Massivhölzer ebenso wie Holzwerkstoffe, Span- und Tischlerplatten sowie Verbundhölzer. Altholz unterscheidet man in unbelastetes und schadstoffhaltiges Holz. 

Altholz wird klassifiziert in die Fraktionen:
A I: nicht behandeltes Altholz wie Holzpaletten, Verpackungen und Transportholzkisten aus naturbelassenem Vollholz
A II: behandeltes Altholz, z.B. Paletten aus Holzwerkstoffen oder Betonschalungshölzer
A III: belastetes Holz wie Sperrmüll Holz oder Paletten aus Verbundstoffen
A IV: besonders belastetes Holz wie Sparren aus Dächern oder auch Fenster

gut Was gehört in den Container?
  • Obststeigen und Kisten
  • Verschläge
  • Bretter, Dielen und Balken
  • Industriehölzer
  • Massivholzmöbel
  • Baustellensortimente aus Massivholz
  • Rebpfähle
  • Fenster und Außentüren
  • Andere lasierte oder lackierte Hölzer
  • Hölzer, die mit Holzschutzmittel o.ä. behandelt wurden (z.B. Holzgartenmöbel)
  • Brandholz (nur nach Anfrage)
schlecht Das gehört nicht hinein:

   
Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Holz bestehen

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Papier, Pappe, Kartonagen

Papier, Pappe, Kartonagen

Art.Nr.: 20P1020
AVV Nr.: 200101

Container für Pappe und Papier werden häufig für die Entsorgung von Verpackungsabfall gebraucht. Lange und breite Kartonagen oder Kartons in großen Mengen fallen beispielsweise bei Warenlieferungen, bei der Einrichtung einer Wohnung und von Gewerberäumen, aber auch bei Lieferungen von Gebrauchsgegenständen oder Materialien zur Weiterverarbeitung im industriellen Bereich an.

Sind Möbel, Artikel und Co. ausgepackt geht es um die fachgerechte Entsorgung der Verpackungsmaterialien. Denn Papier, Pappe und Kartonagen sind Wertstoffe, die richtig sortiert und aufbereitet, zur Herstellung von neuem Verpackungsmaterial oder Papier verwendet wird. 

gut Was gehört in den Container?
  • Kaufhauspapier
  • Papiersäcke/-tüten vollständig entleert
  • Computer-, Büropapier, Akten zerkleinert
  • Zeitungen, Illustrierte
  • Prospekte, Kataloge, Telefonbücher
  • Briefumschläge
  • Schulhefte
  • Papierhandtücher (nicht verschmutzt)
  • Taschenbücher
  • Gebundene Bücher ohne Einband aus Stoff, Leder, Kunststoff
schlecht Das gehört nicht hinein:

    
Typische Falschbefüllen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Alle Abfälle, die nicht im Wesentlichen aus Papier, Pappe oder Kartonagen bestehen
  • Verbundverpackungen aus Papier und Kunststoff oder Aluminium, wie zum Beispiel Milchtüten, Kakao-, Kaffee- und Saftpackungen, "Tetra-Packs" oder Suppenbeutel
  • Papier mit Beschichtungen aus Wachs oder Lack
  • Pergament- und Butterbrotpapier
  • Tapeten
  • Windeln
  • Küchenpapier, Servietten, Taschentücher und Hygienepapier
  • Stark verschmutztes Papier (zum Beispiel mit Essensresten)

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel

    Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
Polterabend-Container

Polterabend-Container

Art.Nr.: 51B1021
AVV Nr.: 170107

Scherben bringen Glück. Der Brauch des Polterabends vor einer Hochzeit gehört zu den lieb gewonnenen Traditionen. Gleichzeitig ist es eine oft genutzte Möglichkeit, überflüssiges Porzellan und Geschirr loszuwerden.

Sie heiraten und wir räumen auf. Die Vorbereitung einer Hochzeit ist mit viel Stress verbunden. Den Polterabend-Container* können Sie schnell und einfach in unserem Onlineshop bestellen. Unser Beitrag für einen reibungslosen Start in die Ehe.

*Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Abbildung des Containers nur um eine schematische Darstellung handelt.

gut Was gehört in den Container?
  • Keramik (z.B. Waschbecken, Toiletten)
  • Porzellan (z.B. Geschirr)
  • Ton (z.B. Blumentöpfe)
  • Fliesen
schlecht Das gehört nicht hinein:

Typische Falschbefüllungen, die wir leider ablehnen müssen:

  • Glas und Spiegel
  • Besen
  • Papier, Pappe (z.B. Geschenkpapier)
  • Kunststoffe (z.B. Folien)
  • Metalle (z.B. Blechdosen, Kronkorken)
  • Holz
  • Erde
  • Abfallsäcke
  • Partyabfälle (Essensreste, Einweggeschirr, Dekoration...)

Sonstige gefährliche Abfälle ("Sondermüll"), wie zum Beispiel

  • Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
  • Leuchtmittel
  • Batterien und Akkumulatoren
  • Spraydosen, Schaum-Druckbehälter mit Restinhalt, Gasflaschen
  • Gefüllte Lack- und Farbeimer
  • Ölverschmutzte  Betriebsmittel
  • Für diese Abfälle unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage gerne ein separates Entsorgungsangebot.
3
Container wählen
Absetzcontainer (offen) 5 m³
3,30x1,92x1,25
Absetzcontainer (offen) 7 m³
3,45x1,92x1,50
Absetzcontainer (offen) 10 m³
3,90x1,92x1,80
Absetzcontainer (mit Deckel) 5 m³
3,00x1,92x1,25
Absetzcontainer (mit Deckel) 7 m³
3,40x1,92x1,50
Absetzcontainer (mit Deckel) 10 m³
4,00x1,92x1,80
Abrollcontainer (offen) ca. 20 m³
7,00x2,55x1,50
Abrollcontainer (offen) ca. 40 m³
7,15x2,55x2,60
Abrollcontainer (mit Deckel) ca. 40 m³
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Preisinformationen


Gesamtpreis (brutto): ?
inkl. 19% MwSt.: ?
Nettobetrag: ?
Im Gesamtpreis enthalten ist die Containeraufstellung und Containerabholung, die Abfallverwertung sowie eine Containerstandzeit von 14 Tagen.
Ab dem 15. Tag berechnen wir eine Containermiete von ? €/Tag (inkl. 19% MwSt.).
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* Wir sind bestrebt, Ihre Wunschtermine für die Anlieferung und die Abholung von Containern einzuhalten. Kann dies im Einzelfall einmal nicht gewährleistet werden, schlagen wir Ihnen einen Alternativtermin vor. Sie erhalten in jedem Fall eine Terminbestätigung.

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Bitte senden Sie uns die Stellplatzgenehmigung per Mail zu. Vorher können wir den Auftrag nicht ausführen.

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Container bestellen – bequem, schnell, deutschlandweit

Container bestellen – bequem, schnell, deutschlandweit

Von Gartenarbeiten bis Kernsanierung – überall fällt Abfall an, der fachgerecht entsorgt werden muss. Wohin aber mit Bauschutt, Grüngut, Erdaushub und Pappe? Wir haben für Sie die smarte Lösung: einen Container bestellen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb begleiten wir von KURZ zahlreiche Kunden bei Projekten im privaten Bereich und unterstützen Unternehmen in Handwerk, Industrie und Bau bei der effizienten Entsorgung von Produktionsabfällen oder der Materialwirtschaft. Container bestellen Sie bei uns zu jeder Zeit, vollkommen flexibel, abgestimmt auf Ihren Bedarf und das deutschlandweit. Unsere große Auswahl an verschiedenen Behältertypen wird jedem Anspruch an einen leistungsstarken Container gerecht – zu attraktiven Komplettpreisen ohne versteckte Kosten.

Seit mehr als 50 Jahren setzen wir von KURZ auf ein durchdachtes und effizientes Abfallmanagement, das neue Maßstäbe an Qualität setzt. Es erwartet Sie bei uns ein professioneller Full-Service, wenn Sie einen Container bestellen. Wir sind von Beginn an für Sie da, beraten Sie ausführlich, übernehmen alle Leistungen rund um das Bestellen von Containern und stellen eine fachgerechte Entsorgung sicher. Kompetenz, auf die Sie vertrauen können. Als Ihr Entsorgungs-Partner finden wir immer die beste Entsorgungslösung für Sie. Weil wir wissen, wie wichtig es ist, jemanden an seiner Seite zu wissen, auf den man sich verlassen kann.

Den richtigen Container zu bestellen ist bei uns denkbar einfach. Ihre Auswahl bestellen Sie vollkommen unkompliziert im Self-Service und das 24 Stunden. So entscheiden Sie bei uns einfach selbst, welchen Container Sie, wann, wofür bestellen wollen. Den Rest erledigen wir für Sie im Anschluss. Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter, sollten Sie sich unsicher sein, welche Variante am besten zu Ihrem Vorhaben passt.

Immer auf der sicheren Seite: Jetzt Container bestellen

Immer auf der sicheren Seite: Jetzt Container bestellen

Wenn es um Bauschutt von Ihrer Baustelle, Laub und Rasenschnitt von Ihrer Gartenarbeit oder Mutterboden aus Erdreichaushüben geht, müssen Sie diese fachgerecht entsorgen. Oftmals stellt sich dann schnell die Frage nach einer zeitsparenden Organisation, die zudem noch möglichst kosteneffizient bleibt. Genau hier setzen wir von KURZ an und bieten Ihnen eine optimale Lösung, wenn Sie einen Container bestellen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb haben wir uns darauf spezialisiert, eine flexible Entsorgung für Sie sicherzustellen. Ganz gleich, ob Sie diese kurz- oder langfristig benötigen.

Bei uns können Sie folgende Container bestellen:

  • Gemischte Abfälle
  • Sperrmüll
  • Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
  • Bauschutt mineralisch
  • Gipshaltige Leichtbaustoffe
  • Erdaushub
  • Grüngut
  • Altholz der Kategorien A-A III
  • Altholz der Kategorie A IV
  • Papier, Pappe, Kartonagen

Einen besonderen Service bieten wir Ihnen mit dem Mieten eines Polterabend-Containers. Sie werfen die Scherben für Ihr Glück und wir erleichtern die Arbeit hinterher.

Volle Preistransparenz bei Containern von KURZ

Volle Preistransparenz bei Containern von KURZ

Haben Sie sich dazu entschieden einen Container zu bestellen, überzeugen bei uns neben Qualität und Service auch der Preis. Bei uns müssen Sie keine versteckten Kosten oder einen plötzlichen Mehraufwand befürchten. Unsere Container bestellen Sie zum Festpreis. Dieser umfasst den Transport zu Ihrem Wunschstellplatz, eine Aufstellung für 14 Tage, die anschließende Abholung sowie die fachgerechte Entsorgung der Abfälle. Innerhalb des Bestellprozesses erhalten Sie unmittelbar eine Preiskalkulation in Echtzeit. So haben Sie Container bestellen durch Ihre Auswahl sogar selbst Einfluss auf die Kosten, wenn Sie Ihren Container bestellen. Intelligent und effizient.

Container bestellen bei KURZ

Container bestellen bei KURZ

Mit unserem Onlineshop bestellen Sie Ihren Container im smarten Self-Service. In nur wenigen Schritten bringen Sie alles unter Dach und Fach:

  1. Schritt: Geben Sie Ihren Ort oder Ihre Postleitzahl ein. Wir sind deutschlandweit für Sie mit unseren Containern da.
  2. Schritt: Entscheiden Sie sich für die Art des Abfalls, der entsorgt werden soll. Genaue Informationen, was Sie entsorgen dürfen, erhalten Sie beim Klick auf Ihre Auswahl und können diesen im Anschluss mit „Übernehmen“ bestätigen. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Entsorgungs-Profis selbstverständlich persönlich weiter.
  3. Schritt: Entscheiden Sie sich dazu einen unserer hochwertigen Container zu bestellen. Neben offenen Absetzcontainern finden Sie bei uns Absetzcontainer mit Deckel in den Größen 5 m³, 7 m³ und 10 m³. Ergänzend stellen wir Ihnen zwei offene Abrollcontainer mit ca. 20 m³ oder ca. 40 m³ sowie einen Abrollcontainer mit Deckel von ca. 40 m³ bereit.
  4. Schritt: Sie erhalten in Echtzeit den Gesamtpreis für eine Standzeit von 14 Tagen inklusive Containeraufstellung, Containerabholung und die Abfallverwertung.
  5. Schritt: Verraten Sie uns den gewünschten Liefertermin und Abholtermin inklusive Uhrzeit.
  6. Schritt: Informieren Sie uns über den gewünschten Standplatz des Containers.
  7. Überprüfen Sie Ihre Angaben und legen Sie Ihre Buchung in den Warenkorb.

Über den Warenkorb schließen Sie die Bestellung Ihres Containers ab. Im Anschluss sind wir an der Reihe und organisieren alles rund um Ihre Bestellung. Konzentrieren Sie sich mit einem guten Gefühl auf Ihre Projekte. Die Entsorgung überlassen Sie einfach uns.

Sollten Sie den Container doch etwas länger benötigen, ist auch das bei uns kein Problem. Nach den 14 Tagen rechnen wir ab Tag 15. eine preisgünstige Tagesmiete ab und Sie nutzen Ihren Container einfach, solange Sie möchten.

Service und Qualität beim Container bestellen von KURZ

Service und Qualität beim Container bestellen von KURZ

Seit 50 Jahren stehen wir für Kompetenz und leben den Leitgedanken „Wir tun das besser weg!“ jeden Tag für Sie. Unser Bestreben ist es, heute immer ein bisschen besser zu werden als gestern. Stillstand kommt für uns nicht infrage. Wir entwickeln unsere Prozesse und Abläufe laufend weiter, stellen einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen sicher und handeln überall dort, wo wir können im Einklang mit der Umwelt. Werfen Sie gerne einen Blick in unseren Online-Shop. Hier entdecken Sie alles rund um das clevere Abfallmanagement wie unter anderem Abfallbehälter für Ihr Zuhause oder Büro, Deckel und Filter sowie Abfallsäcke für den geringen Bedarf bei Entsorgungen. Sie können in einem Warenkorb alle ausgewählten Produkte gemeinsam mit dem Container bestellen. Wir halten zudem unterschiedliche Zahlungsmethoden für Sie bereit. Produkte aus unserem Online-Shop versenden wir mit unserem zuverlässigen Versandpartner GLS. Ferner holen Sie sich Ihre Ware in einem unserer Standorte ab und sparen sich die Versandkosten.

Haben Sie noch Fragen zum Container bestellen oder möchten Sie sich zuvor individuell beraten lassen? Nutzen Sie jetzt unverbindlich unser Kontaktformular zu unseren Entsorgungsexperten. Gerne helfen wir Ihnen bei Ihrem Anliegen persönlich weiter. Gemeinsam finden wir die perfekte Entsorgungslösung für Ihren Bedarf.

Bundesweit Container bestellen

Unser Leistungsgebiet erstreckt sich über ganz Deutschland. So können Sie bundesweit ganz einfach Container von KURZ bestellen. Egal ob Abfall- oder Sperrmüllcontainer - bei uns finden Sie garantiert das richtige Angebot. 

Wir liefern unter anderem in folgende Gebiete:

Häufig gestellte Fragen

Welche Container sollte ich bestellen?

Bei uns finden Sie beim Container Bestellen für jedes private Projekt oder den gewerblichen Anspruch den richtigen Behälter für eine korrekte Entsorgung. Fällt beispielsweise Bauschutt, Kies oder Schüttgut bei Ihnen an, benötigen Sie einen Bauschuttcontainer. Insbesondere bei Renovierungsarbeiten oder Sanierungen ist dieser erforderlich. Geht es um eine Haushaltsauflösung oder Entrümpelung, bestellen Sie einen Container in Form eines Sperrmüllcontainers. Bringen Sie Ihren Garten auf Vordermann, halten wir für Ihre Gartenabfälle wie Rasen- oder Baumschnitte einen Grüngutcontainer bereit. Sie als Gewerbekunde können einen Container bestellen und sich auf eine fachgerechte Verwertung von Gewerbeabfällen verlassen.

Bei uns können Sie folgende Container bestellen:

  • Gemischte Abfälle
  • Sperrmüll
  • Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
  • Bauschutt mineralisch
  • Gipshaltige Leichtbaustoffe
  • Erdaushub
  • Grüngut
  • Altholz der Kategorien A-A III
  • Altholz der Kategorie A IV
  • Papier, Pappe, Kartonagen
Warum einen Container bestellen?

Einen Container zu bestellen ist eine hervorragende Lösung, wenn es um eine unkomplizierte Entsorgung von Materialien geht, die Sie nicht über den normalen Hausmüll entsorgen dürfen. Hat sich bei Ihnen im Keller, auf dem Dachboden oder im Gartenhäuschen im Laufe der Jahre einiges an altem Gerümpel gesammelt, schaffen Sie mit dem Container Bestellen im Handumdrehen wieder Ordnung. Zeitgleich sparen Sie sich eine Menge Zeit und Aufwand, denn wir kümmern uns sowohl um die Aufstellung, die Abholung und die fachgerechte Entsorgung. Dank der großen Auswahl an Behältervolumen finden Sie für jedes Projekt die richtige Größe. Jeden Container bestellen Sie zu einem individuellen Zeitpunkt, was wesentlich Ihre Planung erleichtert. Selbst für den kurzfristigen Bedarf ist das Bestellen kein Problem. Ferner tragen Sie zum Umweltschutz bei, da Sie bereits mit der Container Bestellung eine korrekte Mülltrennung sicherstellen, was wiederum unnötige Gebühren spart, die bei einer falschen Entsorgung anfallen können. Darüber hinaus genießen Sie bei uns den Vorzug eines Festpreises und behalten durch eine transparente Kommunikation die volle Kostenkontrolle. Letztlich spielt auch die Sicherheit eine entscheidende Rolle. Mit unserer Expertise und den richtigen Transportmitteln reduziert sich das Unfallrisiko und Sie müssen sich keine Gedanken um Ihren Versicherungsschutz machen.

Was bietet KURZ neben dem Container Bestellen für Dienstleistungen an?

Für unsere Gewerbekunden aus Industrie und Handel bieten wir weitere Dienstleistungen an, die Sie auf Wunsch gerne in Anspruch nehmen können. Diese lassen sich einzeln oder kombiniert buchen, je nach Ihrem persönlichen Bedarf.

Darunter fallen:

  • Inhouse-Entsorgung direkt am Montageband
  • Personalstellung
  • Stellung eines externen Abfallbeauftragten
  • Erstellung einer Abfallbilanz
  • Schulung von Mitarbeitern im Abfallrecht
  • Versorgung des Lagers mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
  • Aktenservice/ Datenschutz

Sollten Sie noch Fragen zu unseren ganzheitlichen Dienstleistungen haben oder diese in Auftrag geben wollen, so wenden Sie sich an vertrieb@kurz-entsorgung.de.

Wie finde ich die richtige Größe beim Container Bestellen?

Haben Sie sich dazu entschieden, einen Container zu bestellen, kommt schnell die Frage auf, welche Größe die richtige ist. Das hängt maßgeblich mit der Menge, der Art der Abfälle und vor allem dem Aufstellplatz zusammen. Mit der smarten App ContainAR machen wir es Ihnen einfach, den passenden Behälter zu finden, ohne dass Sie komplizierte Abmessungen oder Berechnungen vornehmen müssen. Die ContainAR ist eine hauseigene Entwicklung, bei der wir uns die Augmented Reality Technologie zunutze machen. Über die Kamera Ihres Smartphones platzieren Sie virtuell einen ausgewählten Abfallbehälter bei Ihnen vor Ort und können so direkt sehen, welche Höhe, Breite und Tiefe nötig ist. Halten Sie die richtige Auswahl mit einem Foto fest und übersenden Sie uns dieses gerne per E-Mail. Diese ordnen wir beim Container Bestellen Ihrem Auftrag zu, sodass der Fahrer direkt weiß, wo er den Behälter aufstellen soll. Die ContainAR ist für Sie kostenfrei aus dem Apple Store herunterladbar. Weiterführende Informationen finden Sie hier.